Wie geht es weiter mit dem „Radentscheid Freising“? Kommt es am 3. April zu einem Bürgerentscheid? Oder einigen sich die Sprecher des Aktionsbündnisses und die Stadt Freising auf eine Vereinbarung, die den Urnengang für die Freisingerinnen und Freisinger unnötig macht? Nach längeren Gesprächen liegt nun ein Entwurf einer solchen Vereinbarung vor, der – sollte er Zustimmung von beiden Seiten finden – den Bürgerentscheid verhindert. Der FINK hat sich diese Vereinbarung einmal genauer angesehen.
Das Aktionsbündnis „Radentscheid Freising“, hat am 16. September 2021 insgesamt 3551 gültige Unterschriften an den Freisinger Oberbürgermeister Tobias Eschenbacher überreicht. Das Bürgerbegehren umfasst dabei folgende fünf Ziele:
1. hohe Qualität von Radwegen
2. durchgängiges, leistungsfähiges Radvorrangnetz
3. sichere Gestaltung von Kreuzungen und Einmündungen
4. Radschnellwege für den Pendelverkehr
5. Ausbau der Fahrradabstellmöglichkeiten.
In der Präambel des Vereinbarungsentwurfs heißt es dann ganz explizit: „Die Stadt unterstützt die Ziele des Bürgerbegehrens nachdrücklich, da dies einen weiteren Schritt zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum sowie der Lebensqualität und der Verkehrssicherheit für alle Freisinger Bürgerinnen und Bürger darstellt. Die Stadt Freising ist – auch vor dem Hintergrund der Herausforderungen des Klimawandels – bereits eine Reihe von Schritten in diese Richtung gegangen. Das belegen die Zertifizierung als „fahrradfreundliche Kommune“ durch die Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundliche Kommunen in Bayern (AGFK) und das Bayerische Verkehrsministerium im Februar 2021 sowie das im Jahr 2019 im Stadtrat beschlossene Mobilitätskonzept. Die Anstrengungen zur Verbesserung der Angebote für Radfahrende und deren Sicherheit werden weiter vorangebracht und intensiviert im Sinne eines fairen Miteinanders aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer.“
Vor diesem Hintergrund, so stellt der Entwurf weiter fest, seien intensive Gespräche zwischen dem Aktionsbündnis und der Stadt geführt. Diese hätten das gemeinsame Ziel gehabt, Vorhaben für die Verbesserung der Verhältnisse für Radfahrende zu benennen. Als Richtschnur habe man sich gegeben, die durchgängige Befahrbarkeit der Haupt- und Erschließungsrouten zu erreichen.
Wichtig: „Die identifizierten Vorhaben wurden entsprechend des notwendigen Umfangs der Planungs- und Ausführungsarbeiten und der Zuständigkeiten in verschiedene Kategorien eingeteilt.“
Das Aktionsbündnis „Radentscheid Freising“ sowie die Stadt Freising verfolgen mit dieser vertraglichen Regelung den mittelfristigen Ausbau des Gesamtnetzes für einen sicheren Radverkehr Freising.
Im Rahmen des Vertrags werden dann zwischen den Vertragspartnern zahlreiche Maßnahmen festgehalten, die den Radverkehr in der Stadt stärken sollen. Dabei werden drei unterschiedliche Kategorien für die jeweiligen Einzelmaßnahmen definiert.
• Maßnahmen, die bis zum Jahr 2027 umgesetzt sind;
• Maßnahmen, die im Zeitraum bis zum Jahr 2027 weiter geplant werden;
• Maßnahmen mit Zuständigkeiten anderer Behörden auf die von Seiten der Stadt Freising aktiv hingewirkt wird.
Die wichtigsten Maßnahmen, die bis zum Jahr 2027 umgesetzt werden, sind folgende:
So ist in folgenden Straßen die Einrichtung von Fahrradstraßen und -Zonen vorgesehen:
Die Feldfahrt wird als Verbindung nach Pulling und weiter entlang der Bahntrasse Richtung Oberschleißheim im Bereich zwischen der Kreuzung Neulandstraße/Feldfahrt bis Beginn des Radwegs Höhe Westtangente zu einer Fahrradstraße umgewidmet.
Die Straßenzüge Dürnecker Straße, Fliederweg, Birkenstraße, Ulmenweg und Eschenhain sollen als Verbindung entlang der Bahntrasse Richtung Oberschleißheim zu einer Fahrradzone werden.
Die Parkstraße wird im Bereich zwischen Kreuzung Parkstraße/Landshuter Straße bis zum Beginn des Radwegs an der Kreuzung zur Bahnüberführung/Zugang zur Luitpoldanlage zu einer Fahrradstraße umgewidmet.
Dasselbe soll mit der Schießstättstraße im Bereich zwischen Wertstoffhof und Bauhof passieren.
Ebenso wird die Erdinger Straße zwischen Bauhof und Kreuzung Luitpoldstraße zu einer Fahrradstraße und im Bereich zwischen Luitpold- und Ismaninger Straße zu einer Fahrradstraße (Linienbus frei) umgewandelt.
Zu einer Fahrradstraße soll auch die Bachstraße im gesamten Bereich zwischen Kreuzung Vöttinger Straße bis Höhe Vöttinger Weiher werden.
Aber auch bauliche Maßnahmen sollen bis 2027 erfolgen:
So werden die Brückenkappen in der Isarstraße im Bereich zwischen Kreuzung Ismaninger Straße/Isarstraße und der Korbiniankreuzung verbreitert, um einen gemeinsamen Geh- und Radweg zu ermöglichen, der Richtung Korbiniankreuzung in Radfahrstreifen mündet.
In der Johannisstraße soll der Gehweg auf der östlichen Seite, nördlich der Brücke bis zur Karlwirtskreuzung im Zuge des Projekts „Touristenbushaltestelle“ verbreitert werden, um einen gemeinsamen Geh- und Radweg beziehungsweise in Teilbereichen getrennten Geh- und Radweg zu schaffen.
In der Wippenhauser Straße soll im Bereich der Haydstraße und Lange Point ein überfahrbarer Fahrbahntrenner dafür sorgen, dass Busse und Pkw nicht zu eng an Radfahrerinnen und Radfahrern vorbeifahren.
Zudem soll der Wirtschaftsweg entlang der Bahnlinie zwischen Pulling und Neufahrn als Verlängerung der Theodor-Scherg-Straße baulich aufgewertet und für den Radverkehr befahrbar werden.
Außerdem gilt es, verkehrsrechtliche Themen umzusetzen:
Da ist zum einen die Griesfeldstraße, die zwischen Gregor-Mendel-Straße und Hohenbachernstraße zu einer Einbahnstraße umgewidmet werden soll.
Und da sind zum anderen die General-von-Stein-Straße sowie die Weinmillerstraße, die als Tempo-30-Zonen ausgewiesen werden.
Schlussendlich sollen auch Fahrradabstellanlagen den Radverkehr in Freising attraktiver machen.
So plant man zusätzliche Fahrradabstellanlagen an der P+R-Anlage in Freising zu schaffen sowie alte Anlagen durch neue zu ersetzen.
Alte Einrichtungen sollen auch am P+R-Platz in Pulling durch neue ersetzt werden, zudem sieht das Konzept vor, dort zusätzliche Fahrradabstellanlagen zu bauen.
Zur Anbindung der Luitpoldhalle und der Eishalle ist vorgesehen, Fahrradabstellanlagen an der Luitpoldanlage zu errichten.
Ganz wichtig auch das, was am Ende der Vereinbarung zu lesen ist. Dort wird festgehalten, wie die Unterzeichner mit dem Bürgerbegehren umgehen: „Die Initiatoren des Radbegehrens nehmen das am 22. Januar 2020 gestartete Bürgerbegehren sowie den Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheids zurück. Der für den Termin am 3. Apil 2022 festgesetzte Bürgerentscheid findet weder zu diesem noch zu einem anderen Termin statt. Die Unterzeichner werden während der Geltungsdauer dieser Vereinbarung oder einer etwaigen Verlängerung oder neuen Vereinbarung kein anderes inhaltsgleiches Bürgerbegehren starten.“ Der Vertrag gilt dann für fünf Jahre.
Jetzt ist der Stadtrat am Zug. Wenn er diesem Entwurf (vielleicht noch mit kleinen Änderungen) zustimmt und auch die Initiatoren des Bürgerbegehrens ihre Unterschrift unter das Papier setzen, dann gibt es keinen Bürgerentscheid. (Andreas Beschorner)
Dieser Artikel erschien im FINK-Magazin vom Februar 2022.
In unserer Bibliothek können Sie diese und alle anderen Ausgaben der letzten Jahre online lesen.