Die Freisinger Hexenverfolgung von 1590
Auch in Freising wurden dutzende Bettelbuben der Zauberei bezichtigt und hingerichtet.

„So jemand den Leuten durch Zauberei Schaden oder Nachteile zufüget, soll man ihn strafen vom Leben zum Tod und man soll solche Strafe mit dem Feuer tun.“ Zauberei, die in der heutigen Gesellschaft höchstens mit dem berühmten Zauberlehrling Harry Potter verbunden wird, war für die Zeitgenossen der Frühen Neuzeit ein reales Phänomen. In ihrem Weltbild war die Existenz von Menschen mit magischen Fähigkeiten, die entweder heilbringend oder schädlich sein konnten, gewiss. Das Strafrechtsbuch des Heiligen Römischen Reiches, die Constitutio Criminalis Carolina aus dem Jahr 1532, ahndete deswegen den Missbrauch von Magie mit der Todesstrafe durch Verbrennen. Der Glaube an vermeintliche Hexen und Zauberei war also keinesfalls nur Aberglaube des einfachen Volkes – die Aufnahme des Zaubereidelikts in einem Strafrechtsbuch setzte voraus, dass sich Juristen und Gelehrte mit diesem Thema auseinandersetzten.

Entgegen der allgemeinen Annahme, Hexen seien im dunklen Mittelalter verbrannt worden, fanden die großen Verfolgungswellen im deutschsprachigen Raum in der Frühen Neuzeit zwischen 1590 und 1660 statt. Selbst am Vorabend der Aufklärung wurden Frauen und Männer noch als vermeintliche Hexen vor Gericht gestellt. So auch in Freising, als in den Jahren 1715 bis 1717 und 1721 bis 1723 dutzende Bettelbuben der Zauberei bezichtigt und schließlich hingerichtet wurden. Während Rainer Beck diese sogenannten Kinderhexenprozesse Freisings in seinem Buch „Mäuselmacher oder die Imagination des Bösen“ (2011) umfassend analysierte und der Öffentlichkeit bekannt machte, ist die erste große Freisinger Hexenverfolgung weitestgehend in Vergessenheit geraten. In dieser ersten Verfolgungswelle wurden in der fürstbischöflichen Residenzstadt Freising unter Ernst von Bayern (1554-1612) im Jahr 1590 22 angebliche Hexen zum Tode verurteilt. In der Grafschaft Werdenfels, die zum Territorium des damaligen Hochstifts Freising gehörte, wurden sogar 50 Frauen und ein Mann hingerichtet. Wie ist der Freisinger Verfolgungseifer dieser Jahre zu erklären?

Man muss sich bewusst machen, dass um 1590 der größte Teil der südöstlichen deutschsprachigen Territorien – fast das gesamte Gebiet südlich des Mains bis zu den Alpen – von der Hexenverfolgung betroffen war. Dementsprechend müssen die Ursachen der Freisinger Verfolgung auch außerhalb der Stadt in einem größeren Kontext gesucht werden. Hierbei kommt dem Klima eine wichtige Rolle zu: Um 1560 fand in Europa ein Klimaumschwung statt, der eine plötzliche Abkühlung mit strengen Wintern und gleichzeitig kühlen, regnerischen Sommern zur Folge hatte. Diese sogenannte „Kleine Eiszeit“ sorgte für Missernten, wodurch die Preise für vorhandenes Getreide so stark anstiegen, dass das Grundnahrungsmittel Brot für die meisten Menschen unerschwinglich war. So prägten Armut, Krankheit und Hungersnöte das Leben der Zeitgenossen im 16. Jahrhundert. Sie deuteten die Anhäufung von Krisen als Strafe Gottes für ihre Sünden und den angenommenen Sittenverfall. Allerdings machten die Menschen weniger ihre eigenen Sünden als vielmehr den Inbegriff des Bösen, die Hexen, für die erlittenen Nöte verantwortlich. Nach der damaligen Hexenlehre – verbreitet durch Traktate von Gelehrten – schwor die betreffende Person Gott und dem Christentum ab und beschloss den Teufelspakt durch sexuelle Handlungen mit selbigen. Der geschlossene Bund befähigte Hexen schließlich zur Ausübung von Schadenzauber und zum Hexenflug. Das Hexenwesen galt somit als Verschwörung gegen die gesamte Christenheit und musste folglich als Ursache der anhaltenden Not verfolgt und bestraft werden.

Auch die Freisinger Bürger hatten mit den Folgen des Klimawandels und den Ernteausfällen zu kämpfen. Als Konsequenz der mangelhaften Ernährung forderte die Pest 1586 ihre Opfer in Freising, zwei Jahre später führte ein Hochwasser zu weiteren Missernten und Schäden in der Stadt. 1590 war die finanzielle Situation der Bürger so schlecht, dass Fürstbischof Ernst bekannte, die Reichstürkensteuer, die zur Türkenabwehr an den Kaiser gezahlt werden musste, aus eigener Tasche bezahlt zu haben, da von seinen Untertanen nichts zu verlangen gewesen sei. Die Anhäufung von Krisen und Berichte über Hexenprozesse in Werdenfels oder im Herzogtum Bayern sowie Predigten und öffentliche Diskussionen über das Hexenwesen hatten auch in Freising die Furcht vor der Hexerei gesteigert. Als schließlich ein Hagelgewitter wieder schwere Schäden in der Stadt und am Bischofssitz verursachte, führten die unbedachten Äußerungen einiger Frauen, man habe demnächst ein noch schlimmeres Unwetter zu erwarten, zu deren Hinrichtungen. Eine zeitgenössische Publikation, die „Erweytterte Unholden Zeyttung“, berichtete, dass die vermeintlichen Hexen ausgesagt und bekannt hätten „wie sie fürsetzlich das Schloss und die Kirche daselbst über den Berg haben abstürzen wöllen“. So trug auch die „Erweytterte Unholden Zeyttung“ ihren Teil zur Verbreitung der Angst vor vermeintlichen Hexen bei.

Da Verdächtige während der Verhöre in der Regel gefoltert wurden, häuften sich die Denunziationen innerhalb Freisings. Auf Empfehlung des Werdenfelser Richters stellte die Stadt Freising den Scharfrichter Jörg Abriel, der als Experte für die Erkennung von Hexenmalen galt, ein. Abriel gehörte in diesen Tagen zu den einflussreichsten Menschen in der Region, denn seine Begutachtung der festgenommenen Frauen entschied über deren Leben und Tod. Nach Abriels Behauptung, der Teufel habe ein schon entdecktes Mal verborgen, die Untersuchung der Verdächtigen müsse deshalb wiederholt werden, misstrauten ihm die Freisinger Beamten allerdings – für jede Untersuchung stand dem Scharfrichter ein volles Gehalt zu. Die Beamten baten deswegen Juristen der Ingolstädter Fakultät um ein Gutachten des Falles. Solch eine Bitte um ein Gutachten entsprach in strittigen Situationen einer gängigen Vorgehensweise, da die erfahrenen Ingolstädter Juristen unabhängig arbeiteten und damit in ihrer Einschätzung der Lage als unvoreingenommen galten. Das Urteil im Falle des Freisinger Hexenprozesses schränkte Abriels Einfluss enorm ein: Die Juristen kamen zu dem Schluss, dass das Mal kein sicheres Indiz für Hexerei sei, da der Scharfrichter Abriel sich und andere täuschen könne. Deswegen dürfe die Folter nicht nur auf der Grundlage des Males angewandt werden.

Die Anfrage in Ingolstadt zeigt, dass sich in den Reihen der Freisinger Strafgewalt Vorbehalte gegen die angewandten Methoden der Hexenverfolgung regten. Spätestens die Denunziation der Maurersgattin Magret Reintaller, die Katharina Vischerin und deren Töchter der Hexerei bezichtigte, regte den Widerstand der Beamten weiteren Festnahmen gegenüber an. Katharina Vischerin, eine sehr vermögende Witwe, war durch ihre Töchter mit dem Hofwirt Riedtmaier, dem Gastwirt Häsiber und dem Brauer Thaimer verwandt. Diese gehörten der Freisinger Oberschicht an und waren Mitglieder des Inneren Rates in Freising. Die einflussreiche Verwandtschaft der Katharina Vischerin reichte Bittgesuche beim Hofe ein, woraufhin die Frauen tatsächlich freikamen. Um weitere Konfrontationen mit der gesellschaftlichen Oberschicht zu vermeiden und aus der steigenden Sorge, womöglich unschuldige Frauen hinzurichten, sank der Verfolgungseifer der Freisinger Behörde. Nach 22 Hinrichtungen in der Stadt Freising und 51 in der Grafschaft Werdenfels kam es deswegen 1591 zu keinen weiteren Verhaftungen im Hochstift Freising.

Die ältere historische Forschung verwies vor allem auf Fürstbischof Ernsts Verantwortung im Verfolgungseifer der freisingischen Behörden. Allerdings befand sich Bischof Ernst zu dieser Zeit nicht in Freising. Der Wittelsbacher, der zugleich Erzbischof von Köln und Bischof von Lüttich sowie Hildesheim war, hielt sich in Lüttich und Arnsberg auf und überließ die Regierung des Hochstifts seinen weltlichen Räten in Freising. Zu den Geschehnissen in der – aus seiner Sicht – weit entfernten Residenzstadt Freising äußerte er sich auch nur zwei Mal. Die erste Freisinger Hexenverfolgung im Jahr 1590 ging folglich nicht von der Herrschaft aus, sondern wurde von der Bevölkerung gefordert. Die Bürger Freisings sahen sich durch teuflische Machenschaften in ihren Existenzen bedroht und hielten die Verfolgung sowie Hinrichtung vermeintlicher Hexen nach dem Vorbild von Werdenfels und Bayern für notwendig. Erst die Ausweitung der Anklagen in die Freisinger Oberschicht und das wachsende Misstrauen gegenüber dem Scharfrichter führte zur Einstellung der Verfahren in Freising. 

Dieser Artikel erschien im FINK-Magazin vom Oktober 2015.
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